Betreuungsverein Halle e.V.

Betreuungsverein Halle e.V.

rechtliche Betreuung - Förderung Ehrenamt - Hilfe zur Vorsorge

Betreuungsverfuegung

Betreuungsverfügung

Vorsorgeordner
Betreuungsverfügung

Wenn man keine Vertrauensperson hat, die für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommt, dann ist die Betreuungsverfügung zur Vorsorge die bessere Wahl.

 

Außerdem ist es möglich, die Betreuungsverfügung als Ergänzung für die Vorsorgevollmacht zu erstellen für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht nicht alle Lebensbereiche abdecken oder sie in bestimmten Punkten nicht eindeutig formuliert sein könnte. So kann man den Bevollmächtigten zusätzlich auch als Betreuer vorsehen, falls eine Betreuung doch erforderlich sein sollte.

 

Für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss und der Betroffene sich nicht mehr dazu äußern kann, ist der Inhalt für das Betreuungsgericht bindend, solange es umsetzbar ist.

Inhalt

In der Betreuungsverfügung wird festgelegt, wen man als Betreuer wünscht, wen man nicht als Betreuer wünscht. Außerdem kann man dem künftigen Betreuer Vorgaben für die Lebensführung machen, so etwa, dass man so lange wie möglich in der eigenen Wohnung verbleiben möchte und wenn erforderlich, in welches Heim man möchte oder in welches nicht. Der Betreuer ist an diese Wünsche gebunden, solange es finanzierbar, noch immer im Sinn des Betroffenen und dem Betreuer zumutbar ist.

Voraussetzungen & Form

Die Betreuungsverfügung kann auch noch von einem geschäftsunfähigen (also auch dann man aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen) gefertigt bzw. unterschrieben werden.

 

Die Betreuungsverfügung sollte immer schriftlich erfolgen und unterschrieben werden.

 

Am besten Formulare verwenden (stets aktuell vom Bundesministerium für Justiz, auch in unserem Download-Bereich oder bei uns vor Ort), diese dann gegebenenfalls ergänzen.

Beglaubigung

Sie kann beglaubigt werden, damit später die Echtheit nicht angefochten werden kann.

 

Die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde (zusammen mit anderen Vorsorgepapieren) kostet 10€.

Aufbewahrung & Registrierung

Die Betreuungsverfügung sollte an einem sicheren Ort, wenn vorhanden, zusammen mit anderen Vorsorgepapieren (z.B. Vorsorgevollmacht) aufbewahrt werden.

 

Sie kann aber auch beim zuständigen Betreuungsgericht eingereicht und dort aufbewahrt werden.

 

Sie kann aber auch beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, d.h. nicht die Betreuungsverfügung selbst, sondern nur die Informationen über das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort. Die Gebühren betragen mindestens 20,50€, maximal 26€ (einzeln oder zusammen mit anderen Vorsorgepapieren). Das Betreuungsgericht fragt beim Vorsorgeregister immer an, bevor es einen Betreuer bestellt.

 

Eine weitere Möglichkeit ist die (kostenpflichtige) Online-Hinterlegung bei einem entsprechenden Anbieter (z.B. Afilio.de, Smartlaw.de, Janolaw.de).  Dort sind Vorsorge-Dokumente digital abrufbar mit Hinweisen, wo sich die Originale befinden (der Abrufcode dafür befindet sich auf einer, z.B. in der Brieftasche, mitgeführten Notfallkarte).

Wir beraten Sie

*kostenlos

**im Einzelfall können Gebühren für Formulare oder Broschüren anfallen

*zu allen Fragen zum Thema Betreuungsverfügung

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Rechtsgrundlage

§ 1816 Absatz 2 BGB: Auswahl des Betreuers; Wünsche des Volljährigen

https://dejure.org/gesetze/BGB/1816.html