Kosten der Betreuung
Was kostet rechtliche Betreuung ?
Grundsätzliches
Es stellt sich zuerst die Frage, wann überhaupt der Betroffene zahlen muss.
Nur wenn das Vermögen und/oder das Einkommen über der finanziellen Obergrenze liegt, muss er die Kosten der Betreuung zahlen, liegt er darunter, zahlt die Staatskasse.
Was gibt es für Kosten und wann muss man zahlen ?
1.) Gerichtskosten (des Betreuungsgerichts)
Ab einem (verfügbaren) Vermögen von 25.000 € wird der Betreute zu den Kosten herangezogen.
2.) Kosten (Fachbegriff: Vergütung) des Betreuers & (falls erforderlich) des Verfahrensfplegers (Rechtsbeistand des Betreuten)
2.1.) Vermögen: es gelten die finanziellen Obergrenzen aus dem Sozialhilfegesetz (§ 90 SGB XII)
*Alleinstehender: 10.000€ verfügbares Vermögen, 1 PKW im Wert von 7500€ & ein/e angemessene/s Eigentumswohnung bzw. Eigenheim
*Ehe- oder Lebenspartner: je 10.000€ verfügbares Vermögen, 1 PKW im Wert von 7500€ & ein/e angemessene/s Eigentumswohnung bzw. Eigenheim
2.2.) Einkommen: es gelten die finanziellen Obergrenzen aus dem Sozialhilfegesetz (§ 28 SGB XII)
*Alleinstehender: Einkommensobergrenze errechnet sich aus Netto-Einkommen weniger Freibetrag 1004€ weniger Kosten für Unterkunft (Miete & Betriebskosten)
*für jede weitere Person (im gemeinsamen) Haushalt: werden jeweils 351,40€ abgezogen.
Links
Freibetrag (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Freibetrag
Gerichtskosten (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Gerichtskosten
Betreuervergütung (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuerverg%C3%BCtung
Betreuervergütung / Änderungen 2019 (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuerverg%C3%BCtung_2019
Grundsicherung im Alter & bei Erwerbsminderung / Einkommen & Vermögen (Lebenshilfe.de)
Rechtsgrundlagen
§ 90 SGB XII (Sozialhilfe): einzusetzendes Vermögen
https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/90.html
§ 85 SGB XII in Verbindung mit § 28 SGB XII (Sozialhilfe): Einkommensgrenze