Betreuungsverein Halle e.V.

Betreuungsverein Halle e.V.

rechtliche Betreuung - Förderung Ehrenamt - Hilfe zur Vorsorge

Kosten

Kosten der Betreuung

Rechner
Was kostet rechtliche Betreuung ?
Grundsätzliches

Es stellt sich zuerst die Frage, wann überhaupt der Betroffene zahlen muss.

Nur wenn das Vermögen und/oder das Einkommen über der finanziellen Obergrenze liegt, muss er die Kosten der Betreuung zahlen, liegt er darunter, zahlt die Staatskasse.

Was gibt es für Kosten und wann muss man zahlen ?

1.) Gerichtskosten (des Betreuungsgerichts)

Ab einem (verfügbaren) Vermögen von 25.000 € wird der Betreute zu den Kosten herangezogen.

2.) Kosten (Fachbegriff: Vergütung) des Betreuers & (falls erforderlich) des Verfahrensfplegers (Rechtsbeistand des Betreuten)

2.1.) Vermögen: es gelten die finanziellen Obergrenzen aus dem Sozialhilfegesetz (§ 90 SGB XII)

*Alleinstehender: 10.000€ verfügbares Vermögen, 1 PKW im Wert von 7500€ & ein/e angemessene/s Eigentumswohnung bzw. Eigenheim

*Ehe- oder Lebenspartner: je 10.000€ verfügbares Vermögen, 1 PKW im Wert von 7500€ & ein/e angemessene/s Eigentumswohnung bzw. Eigenheim

2.2.) Einkommen: es gelten die finanziellen Obergrenzen aus dem Sozialhilfegesetz (§ 28 SGB XII)

*Alleinstehender: Einkommensobergrenze errechnet sich aus Netto-Einkommen weniger Freibetrag 1004€ weniger Kosten für Unterkunft (Miete & Betriebskosten)

*für jede weitere Person (im gemeinsamen) Haushalt: werden jeweils 351,40€ abgezogen.

 

Links

Freibetrag (Online-Lexikon Betreuungsrecht)

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Freibetrag

 

Gerichtskosten (Online-Lexikon Betreuungsrecht)

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Gerichtskosten

 

Betreuervergütung (Online-Lexikon Betreuungsrecht)

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuerverg%C3%BCtung

 

Betreuervergütung / Änderungen 2019 (Online-Lexikon Betreuungsrecht)

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuerverg%C3%BCtung_2019

 

Grundsicherung im Alter & bei Erwerbsminderung / Einkommen & Vermögen (Lebenshilfe.de)

https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung#grundsicherung–einkommen-und-verm-gen

Rechtsgrundlagen

§ 90 SGB XII (Sozialhilfe): einzusetzendes Vermögen

https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/90.html

 

§ 85 SGB XII in Verbindung mit § 28 SGB XII (Sozialhilfe): Einkommensgrenze

https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/85.html