Betreuungsverein Halle e.V.

Betreuungsverein Halle e.V.

rechtliche Betreuung - Förderung Ehrenamt - Hilfe zur Vorsorge

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Betreuung

Beratung
Voraussetzungen
1.) Volljährigkeit

Der Betroffene muss 18 Jahre oder älter sein.

Es ist aber auch möglich, für einen 17-jährigen eine Betreuung (im Voraus) einzurichten, wenn klar ist, dass er bei Erreichen des 18. Lebensjahres eine rechtliche Betreuung benötigt. Das bedeutet konkret, dass der Betreuer aber auch erst mit dem 18.Geburtstag des Betroffenen tätig werden kann. Bis dahin wird er von den Eltern, Sorgeberechtigten oder einem Amtsvormund vertreten.

2.) nicht in der Lage, eigene Angelegenheit(en) zu erledigen aufgrund von Krankheit oder Behinderung

Der Betroffene ist unfähig, seine (rechtlichen) Angelegenheiten in mindestens einem Lebensbereich (z.B. Finanzen, Gesundheit, Wohnung, Behördengänge) selbst zu besorgen (auf Grund einer Krankheit oder Behinderung) und es gibt auch keine anderen Hilfe-Möglichkeiten (Bevollmächtigten, Familie & Freunde, Ämter & Behörden, Selbsthilfegruppe).

Krankheiten und Behinderungen sind:

*psychische Krankheiten,

*seelische, geistige oder körperliche Behinderung.

3.) der Betroffene hat (wissentlich) nichts gegen die Betreuung

Ohne Zustimmung des Betroffenen kann keine rechtliche Betreuung für ihn eingerichtet werden.

Ist der Betroffene jedoch unfähig, einen freien Willen zu äußern (auf Grund einer Krankheit oder Behinderung), dann kann eine (notwendige) Betreuung auch ohne seine Zustimmung eingerichtet werden.

Rechtsgrundlagen

*1814 BGB: Voraussetzungen für eine Betreuung

https://dejure.org/gesetze/BGB/1814.html