Betreuungsverein Halle e.V.

Betreuungsverein Halle e.V.

rechtliche Betreuung - Förderung Ehrenamt - Hilfe zur Vorsorge

rechtliche-Betreuung

rechtliche Betreuung

Aufgabe rechtlicher Betreuer
Was ist rechliche Betreuung ?

Wir, als berufliche Betreuer (in unserem speziellen Fall: Vereinsbetreuer), führen rechtliche Betreuungen auf Beschluss des Betreuungsgerichtes. Das bedeutet, wir führen Rechtsgeschäfte in Vertretung des Betreuten oder wir unterstützen ihn bei solchen Rechtsgeschäften.

 

(Weiterhin kann eine rechtliche Betreuung auch von einem (Familien-)Angehörigen-Betreuer, einem ehrenamtlichen Betreuer, einem (selbstständigen) Berufsbetreuer, einem Rechtsanwalt oder einem (Betreuungs-)Behörden-Betreuer geführt werden.)

 

Diese Arbeit ist nicht zu verwechseln mit tatsächlicher sozialer Betreuung, wie es etwa Pflege-, Senioren-Hilfs-Dienste oder Mitarbeiter von Betreuten Wohnformen, Heimen oder Sozialstationen leisten.

 

Vielmehr ist es so, dass der rechtliche Betreuer (u.a.) soziale Hilfsdienste organisiert, sich um deren Finanzierung kümmert oder diese kontrolliert.

 

Das bedeutet aber nicht, dass wir als rechtliche Betreuer keinen persönlichen Kontakt zum Betreuten haben, ganz im Gegenteil. Der regelmäßige Kontakt ist unerlässlich, um in seinem Sinne handeln zu können.

 

Der Umfang der Betreuung, Aufgabenkreis genannt, richtet sich danach, wo genau der Betreute Unterstützung benötigt, z.B. bei der Kontoverwaltung, bei der Beantragung von Sozialleistungen (Rente, Sozialhilfe, Bürgergeld usw.), Hilfen rund um die Gesundheit, Klärung von Mietproblemen usw.

 

Der Sinn der Betreuung ist es, nicht allein nur den Betreuten zu unterstützen, sondern seine Lebensumstände zu verbessern, mit dem Ziel, dass die Betreuung insgesamt oder zumindest teilweise wiederaufgehoben werden kann.

Links

Vereinsbetreuer (Online-Lexikon Betreuungsrecht)

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Vereinsbetreuer

 

rechtlicher Betreuer (Wikipedia)

https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuer_(Recht)

Rechtsgrundlagen

§ 1815 BBG: Umfang der Betreuung

https://dejure.org/gesetze/BGB/1815.html

 

§ 1821 BGB: Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten

https://dejure.org/gesetze/BGB/1821.html