Betreuungsverein Halle e.V.

Betreuungsverein Halle e.V.

rechtliche Betreuung - Förderung Ehrenamt - Hilfe zur Vorsorge

Entscheidung

Entscheidung über eine Betreuung

Justiz
Entscheidung über eine Betreuung (Betreuungsverfahren)

Rechtliche Betreuung durch einen Betreuer, der im Namen des Betreuten z.B. Verträge abschließt oder medizinische Behandlungen genehmigt, ist ein großer Eingriff in das Leben des Betreuten.

Daher prüft das Betreuungsgericht vor einer Entscheidung die Erforderlichkeit einer Betreuung.

I. Betreuungsbehörde
Im Auftrag des Gerichts ermittelt sie in Gesprächen u.a. mit dem Betroffenem, Angehörigen, Ärzten.
Die Ergebnisse werden in einem Sozialbericht für das Betreuungsgericht zusammengefasst.

I.1.a) gibt es andere Möglichkeiten der Hilfe ?

Solche anderen Möglichkeiten (Fachbegriff: andere Hilfen) sind:

*es gibt einen per Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten,

*Familienangehörige oder Freunde, die tätig werden können,

*soziale Rechte (laut Sozialgesetzbuch=SGB) bei Ämtern & Behörden sind u.a.: Beratung (z.B. Rentenberatung beim Rententräger), Reha-Maßnahmen der Krankenkasse (Kur), des Arbeitsamts oder der Rentenversicherung (Hilfe zum Arbeitsleben),

*Schuldnerberatung,

*Selbsthilfegruppen (für das jeweilige Krankheitsbild).

I.1.b) liegt eine Krankheit oder Behinderung vor ?

I.2. Vorschlag eines Betreuers

Sollte eine Betreuung erforderlich sein, wird von der Betreuungsbehörde ein Betreuer vorgeschlagen.

Die Betreuerauswahl richtet sich nach:

*den Wünschen des Betroffenen,

*nach der Eignung des Betreuers (Interessenkonflikte z.B. innerhalb der Familie, Fachkenntnisse),

*dem Prinzip: Angehörigen-Betreuer vor ehrenamtlichen Betreuer vor Berufsbetreuer

II. Gutachten

Sollte eine Betreuung (aus Sicht der Betreuungsbehörde) erforderlich sein, kann bzw. wird das Gericht den Betroffenen von einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen. Das ist nicht notwendig, wenn es ein aktuelles Gutachten (des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit) gibt.

III. Gerichtstermin (Fachbegriff: Anhörung)

Sollte auch das Gutachten die Notwendigkeit der Betreuung bestätigen, kann bzw. wird das Gericht (der Richter) im Rahmen der Anhörung des Betroffenen & des Betreuers (weitere mögliche Teilnehmer: Betreuungsbehörde, Begutachter, Angehörige, Verfahrenspfleger=Rechtsbeistand) über die Betreuung entscheiden (per Gerichtsbeschluss).

Eilverfahren

Sollte Gefahr im Verzuge sein, etwa wenn der Betroffene bewusstlos im Krankenhaus liegt und niemand für ihn zusammen mit den Ärzten über die weitere Behandlung entscheiden kann, dann wird vom Betreuungsgericht per Eilverfahren ein Betreuer bestellt. (Wenn auch das zeitlich nicht möglich ist (z.B. am Wochenende), dann kann auch der (diensthabende) Betreuungsrichter über eine Behandlung entscheiden.) Die Anhörung des Betroffenen wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Links

Betreuung (Recht) / Betreuungsverfahren (Wikipedia)

https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)#Betreuungsverfahren

 

Sozialbericht der Betreuungsbehörde (Online-Lexikon Betreuungsrecht)

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuungsverfahren#Sozialbericht_der_Betreuungsbeh.C3.B6rde

 

Sachverständigengutachten (Online-Lexikon Betreuungsrecht)

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuungsverfahren#Sachverst.C3.A4ndigengutachten

 

Betreuungsverfahren / Anhörung des Betroffenen (Wikipedia)

https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverfahren#Anh%C3%B6rung_des_Betroffenen

 

einstweilige Anordnungen (Online-Lexikon Betreuungsrecht)

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuungsverfahren#Einstweilige_Anordnungen

 

dringende Heilbehandlung (Online-Lexikon Betreuungsrecht)

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Einstweilige_Anordnung#Dringende_Heilbehandlung

Rechtsgrundlagen

§1814 BGB: Voraussetzungen für eine Betreuung

https://dejure.org/gesetze/BGB/1814.html

 

§1816 BGB: Eignung und Auswahl des Betreuers; Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen

https://dejure.org/gesetze/BGB/1816.html