Wir geben Ihnen als ehrenamtlichem (Angehörigen- oder Fremd-)Betreuer erweiterte Unterstützung durch: eine kostenlose Vereinbarung zur Begleitung und Unterstützung
Diese Möglichkeit wurde mit dem Vormundschafts- und Betreuungsreformgesetz, gültig ab 01.01.2023, geschaffen.
Sie soll dazu beitragen, dass die ehrenamtlichen Betreuer besser ausgebildet werden, um noch mehr die Interessen der Betreuten vertreten zu können. Außerdem sollen ehrenamtliche Betreuer noch mehr Unterstützung bei ihrer Arbeit erhalten, so durch die Vertretung im Verhinderungsfall (etwa bei Urlaub oder Krankheit).
Diese Vereinbarung beinhaltet:
*Teilnahme an einer Einführung über die Grundlagen des Betreuungsrechts,
*regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen,
*feste Ansprechpartner im Betreuungsverein,
*Führen der Betreuung in Vertretung durch den Betreuungsverein (Verhinderungsbetreuung)
Diese Vereinbarung kann jederzeit vom ehrenamtlichen Betreuer oder Betreuungsverein gekündigt werden.