Entscheidung über eine Betreuung
Entscheidung über eine Betreuung (Betreuungsverfahren)
Rechtliche Betreuung durch einen Betreuer, der im Namen des Betreuten z.B. Verträge abschließt oder medizinische Behandlungen genehmigt, ist ein großer Eingriff in das Leben des Betreuten.
Daher prüft das Betreuungsgericht vor einer Entscheidung die Erforderlichkeit einer Betreuung.
I. Betreuungsbehörde
Die Ergebnisse werden in einem Sozialbericht für das Betreuungsgericht zusammengefasst.
I.1.a) gibt es andere Möglichkeiten der Hilfe ?
Solche anderen Möglichkeiten (Fachbegriff: andere Hilfen) sind:
*es gibt einen per Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten,
*Familienangehörige oder Freunde, die tätig werden können,
*soziale Rechte (laut Sozialgesetzbuch=SGB) bei Ämtern & Behörden sind u.a.: Beratung (z.B. Rentenberatung beim Rententräger), Reha-Maßnahmen der Krankenkasse (Kur), des Arbeitsamts oder der Rentenversicherung (Hilfe zum Arbeitsleben),
*Schuldnerberatung,
*Selbsthilfegruppen (für das jeweilige Krankheitsbild).
I.1.b) liegt eine Krankheit oder Behinderung vor ?
I.2. Vorschlag eines Betreuers
Sollte eine Betreuung erforderlich sein, wird von der Betreuungsbehörde ein Betreuer vorgeschlagen.
Die Betreuerauswahl richtet sich nach:
*den Wünschen des Betroffenen,
*nach der Eignung des Betreuers (Interessenkonflikte z.B. innerhalb der Familie, Fachkenntnisse),
*dem Prinzip: Angehörigen-Betreuer vor ehrenamtlichen Betreuer vor Berufsbetreuer
II. Gutachten
Sollte eine Betreuung (aus Sicht der Betreuungsbehörde) erforderlich sein, kann bzw. wird das Gericht den Betroffenen von einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen. Das ist nicht notwendig, wenn es ein aktuelles Gutachten (des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit) gibt.
III. Gerichtstermin (Fachbegriff: Anhörung)
Sollte auch das Gutachten die Notwendigkeit der Betreuung bestätigen, kann bzw. wird das Gericht (der Richter) im Rahmen der Anhörung des Betroffenen & des Betreuers (weitere mögliche Teilnehmer: Betreuungsbehörde, Begutachter, Angehörige, Verfahrenspfleger=Rechtsbeistand) über die Betreuung entscheiden (per Gerichtsbeschluss).
Eilverfahren
Sollte Gefahr im Verzuge sein, etwa wenn der Betroffene bewusstlos im Krankenhaus liegt und niemand für ihn zusammen mit den Ärzten über die weitere Behandlung entscheiden kann, dann wird vom Betreuungsgericht per Eilverfahren ein Betreuer bestellt. (Wenn auch das zeitlich nicht möglich ist (z.B. am Wochenende), dann kann auch der (diensthabende) Betreuungsrichter über eine Behandlung entscheiden.) Die Anhörung des Betroffenen wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Links
Betreuung (Recht) / Betreuungsverfahren (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)#Betreuungsverfahren
Sozialbericht der Betreuungsbehörde (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuungsverfahren#Sozialbericht_der_Betreuungsbeh.C3.B6rde
Sachverständigengutachten (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuungsverfahren#Sachverst.C3.A4ndigengutachten
Betreuungsverfahren / Anhörung des Betroffenen (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverfahren#Anh%C3%B6rung_des_Betroffenen
einstweilige Anordnungen (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuungsverfahren#Einstweilige_Anordnungen
dringende Heilbehandlung (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Einstweilige_Anordnung#Dringende_Heilbehandlung
Rechtsgrundlagen
§1814 BGB: Voraussetzungen für eine Betreuung
https://dejure.org/gesetze/BGB/1814.html
§1816 BGB: Eignung und Auswahl des Betreuers; Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen