Warum ehrenamtlich arbeiten ?
Darum ehrenamtlich arbeiten
Ehrenamtliche Tätigkeit ist wichtig für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne Freiwillige nicht existieren.
Aber auch für jeden persönlich zahlt sich ein ehrenamtliches Engagement aus.
Als ehrenamtlicher Betreuer:
*knüpfen Sie neue Kontakte:
**bei unseren Fortbildungsveranstaltungen & der jährlichen Zusammenkunft lernen Sie die anderen ehrenamtlichen Betreuer kennen, können sich mit Ihnen austauschen,
**unsere hauptamtlichen Mitarbeiter, insbesondere unsere Querschnittsarbeiter, stehen Ihnen während unserer Geschäftszeiten mit Rat & Tat zur Seite,
**Sie organisieren für den Betreuten auch soziale Hilfen, vernetzen Sie sich mit Pflegediensten, Behindertenhilfe, Seniorenbegleitung, ambulanten Betreuern usw.
*erlernen neuer Fähigkeiten:
**Grundlagen unseres Sozialversicherungssystems: welche Hilfen können wann & wie beantragt werden,
**rechtliche Grundlagen, nicht nur des Betreuungsrechts, so können auch Erbrecht, Sozial(versicherungs)recht, Mietrecht in Ihrer Arbeit eine Rolle spielen
*erfahren Sie Erfüllung, indem Sie Ihre Zeit einem behinderten und/oder kranken Menschen schenken, ihm somit zu mehr Lebensqualität verhelfen
Fakten
Aufwandsentschädigung
*Sie erhalten wahlweise
**eine Aufwandspauschale von 425€ je Betreuten und Jahr
**oder Sie rechnen Ihre Kosten (für Fahrkosten/Porto/Kopien/Telefon) detailliert ab
*die Aufwandspauschale ist bis 3000€ je Jahr steuerfrei (Freigrenze gilt auch zusammen mit anderen ehrenamtlichen Erträgen)
Absicherung
*Haftpflichtversicherung:
**automatisch & beitragsfrei über das Land Sachsen-Anhalt abgesichert
**darüber hinaus kann im Speziellen über den Betreuungsverein eine weiterführende Versicherung abgeschlossen werden
*Unfallversicherung:
**automatisch & beitragsfrei über das Land Sachsen-Anhalt abgesichert
Voraussetzungen
*Führungszeugnis
*Auskunft aus zentralem Schuldnerverzeichnis
Links
Anspruch auf Aufwendungsersatz (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuer_(Ehrenamt)#Anspruch_auf_Aufwendungsersatz
Steuerrecht (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuer_(Ehrenamt)#Steuerrecht
Haftpflichtversicherung (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuer_(Ehrenamt)#Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Betreuer_(Ehrenamt)#Unfallversicherungsschutz
Rechtsgrundlagen
§ 1816 Absatz 4 BGB: ehrenamtlicher Betreuer
https://dejure.org/gesetze/BGB/1816.html
§ 21 BtOG: Voraussetzungen für ehrenamtliche Betreuer